Sebastiangasse 1, Fam. Jenuwein
EHEMALIGE HOFSTÄTTE ALS GERBERANWESEN MIT GARTEN AB 1580 URKUNDLICH GESICHERT NACH DEM SCHWEDENBRAND 1633/34 1660 WIEDERAUFBAU DES VORDERHAUSES 1736/37 ANBAU DES HINTERHAUSES 1723-1932 IM BESITZ VON MEHLHÄNDLERN UND SEIT 1950 DER FAMILIE JENUWEIN 1994 UNTER DENKMALSCHUTZ GESTELLT UND BIS 1999 GRUNDLEGEND RENOVIERT